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Sonnenschutz-Förderung Wien 2026: Kompletter Guide

Aktualisiert: Dezember 2025 | Lesezeit: 8 Minuten | Von RolloMax Wien

Zusammenfassung: Die Wiener Verschattungsoffensive fördert Sonnenschutz mit 50% der Kosten, maximal 1.500€ pro Wohneinheit. Berechtigt sind Eigentümer und Mieter in Gebäuden älter als 20 Jahre mit mindestens 3 Wohneinheiten. Dieser Guide erklärt alles: Voraussetzungen, Ablauf, Fristen und häufige Fehler.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Förderung: 50% der Kosten, max. 1.500€
Voraussetzung: Gebäude älter 20 Jahre, min. 3 Wohneinheiten
Gefördert: Rollläden, Raffstores, Markisen, Screens (außenliegend)
Wichtig: ERST Antrag stellen, DANN montieren
Antrag: Online bei MA 50 oder über Fachfirma

Was wird gefördert?

Die Wiener Verschattungsoffensive fördert außenliegende Sonnenschutzanlagen, die nachträglich an bestehenden Gebäuden montiert werden. Das Ziel: Reduktion der Hitzebelastung in Wohnungen ohne energieintensive Klimaanlagen.

Geförderte Produkte:

  • Außenrollläden (Vorbau, Aufsatz)
  • Raffstores und Außenjalousien
  • Markisen (Gelenkarm, Kassette, Pergola)
  • Senkrechtmarkisen und Screens
  • Zip-Screens

Nicht gefördert:

  • Innenliegende Beschattung (Innenjalousien, Plissees, Vorhänge)
  • Sonnenschutzfolien
  • Mobile/temporäre Lösungen
  • Reparaturen bestehender Anlagen

Wer ist förderberechtigt?

Berechtigt sind:

  • Wohnungseigentümer
  • Hauseigentümer
  • Mieter (mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters)
  • Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG)

Das Gebäude muss:

  • Älter als 20 Jahre sein (Baubewilligung vor 2005)
  • Mindestens 3 Wohneinheiten haben
  • In Wien liegen
Achtung Einfamilienhaus-Besitzer: Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser sind von der Wien-Förderung ausgeschlossen. Alternativ können Sie den bundesweiten Sanierungsscheck prüfen.

Wie viel Förderung gibt es?

Förderhöhe:

  • 50% der förderbaren Kosten
  • Maximal 1.500€ pro Wohneinheit
  • Einkommensunabhängig – auch Besserverdiener berechtigt

Förderbare Kosten umfassen:

  • Material (Sonnenschutzanlage)
  • Montage
  • Elektrische Installation (falls nötig)
  • Anfahrtskosten

Schritt-für-Schritt Ablauf

  1. Angebot einholen: Kontaktieren Sie eine Fachfirma für ein detailliertes Angebot. Das Angebot muss die förderbaren Kosten ausweisen.
  2. Förderantrag stellen: Online bei der MA 50 oder über Ihre Fachfirma. Benötigte Dokumente: Angebot, Grundbuchauszug oder Mietvertrag, ggf. Vermieter-Zustimmung.
  3. Auf Förderzusage warten: Die Bearbeitung dauert ca. 4-8 Wochen. Sie erhalten einen Förderbescheid per Post.
  4. Montage durchführen: Nach der Zusage können Sie die Montage beauftragen. Achtung: Die Montage muss innerhalb von 12 Monaten nach Zusage erfolgen.
  5. Rechnung einreichen: Nach der Montage reichen Sie die bezahlte Rechnung und die Fertigstellungsmeldung ein.
  6. Förderung erhalten: Die Förderung wird auf Ihr Konto überwiesen.
Wichtig – Reihenfolge beachten: Wer zuerst montieren lässt und dann den Antrag stellt, verliert den Förderanspruch! Die Montage darf erst NACH der Förderzusage beginnen.

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Montage vor Antragstellung
Der häufigste Fehler. Sobald die Montage begonnen hat, ist keine Förderung mehr möglich.

Fehler 2: Innenbeschattung kaufen
Nur außenliegende Systeme werden gefördert. Innenjalousien, Plissees und Vorhänge sind nicht förderfähig.

Fehler 3: Gebäude zu jung
Das Gebäude muss älter als 20 Jahre sein. Ein Neubau aus 2010 ist noch nicht berechtigt.

Fehler 4: Einfamilienhaus
Nur Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten sind berechtigt.

Fehler 5: Frist versäumen
Die Montage muss innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage erfolgen.

Rechenbeispiel

Beispiel: 3-Zimmer-Wohnung mit 5 Fenstern

  • 5x elektrische Rollläden: 3.200€
  • Förderung (50%, max. 1.500€): -1.500€
  • Ihre Kosten: 1.700€

Beispiel: 2-Zimmer-Wohnung mit 3 Fenstern

  • 3x elektrische Raffstores: 2.400€
  • Förderung (50%): -1.200€
  • Ihre Kosten: 1.200€

Häufige Fragen zur Wien-Förderung

Wie lange läuft die Förderung noch?
Die Wiener Verschattungsoffensive ist aktuell nicht befristet, aber die Mittel sind begrenzt. Wir empfehlen, zeitnah zu beantragen.

Kann ich als Mieter die Förderung beantragen?
Ja, mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters. Die Förderung wird an Sie als Antragsteller ausbezahlt.

Sind elektrische und manuelle Systeme gleich förderfähig?
Ja, beide Varianten werden gefördert. Der Antriebstyp hat keinen Einfluss auf die Förderhöhe.

Kann ich die Förderung mit anderen Förderungen kombinieren?
Die Wien-Förderung ist mit dem Handwerkerbonus kombinierbar. Eine Doppelförderung aus anderen Quellen für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

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Oder rufen Sie an: +43 1 21 22 446

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